Kaninchen:
Fachkundenachweis für Rassekaninchenzüchter im ZDRK gemäß § 2 (3) Tierschutzgesetz.
Jährliche Schutzimpfung gegen RHD. Jungtiere sollten bereits ab der 4. bis 6. Lebenswoche geimpft werden.
Geflügel allgemein
Wer Geflügel halten will, muss dies beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß § 26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr anzeigen.
Sach- und Fachkundenachweis für Rassegeflügelhalter im BDRG gemäß § 2 (3) Tierschutzgesetz.
Rassetauben:
Jährliche Schutzimpfung gegen Paramyxovirose. 4- 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn und Jungtiere ab einem Alter von 5 Wochen.
Hühner/Truthühner:
Vierteljährliche Schutzimpfung gegen die Newcastle Krankheit gemäß § 7 (1) der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und Newcastle Krankheit.
Führen eines Bestandregisters gemäß § 2 (1) der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und Newcastle Krankheit.
Der gesamte Bestand muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Diese Meldung ist am 01.01. einen jeden Jahres zu wiederholen.
Bestandsbuch: