Rechtliches


Kaninchen:

Fachkundenachweis für Rassekaninchenzüchter im ZDRK gemäß § 2 (3) Tierschutzgesetz.

 

Jährliche Schutzimpfung gegen RHD. Jungtiere sollten bereits ab der 4. bis 6. Lebenswoche geimpft werden.


Geflügel allgemein

Wer Geflügel halten will, muss dies beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemäß § 26 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr anzeigen.

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Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnumme
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Sach- und Fachkundenachweis für Rassegeflügelhalter im BDRG gemäß § 2 (3) Tierschutzgesetz.


Rassetauben:

Jährliche Schutzimpfung gegen Paramyxovirose. 4- 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn und Jungtiere ab einem Alter von 5 Wochen.

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Broschüre Impfung gegen Paramyxovirose.p
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Hühner/Truthühner:

Vierteljährliche Schutzimpfung gegen die Newcastle Krankheit gemäß § 7 (1) der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und Newcastle Krankheit.

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Broschüre Impfung bei Rassegeflügel.pdf
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Führen eines Bestandregisters gemäß § 2 (1) der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und Newcastle Krankheit.

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Bestandsregister Geflügel.pdf
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Der gesamte Bestand muss bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden. Diese Meldung ist am 01.01. einen jeden Jahres zu wiederholen.


Bestandsbuch:

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Bestandsbuch Geflügel.pdf
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Dokumentationspflichten Geflügelhalter.p
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Tierhaltung rechtliche Anforderungen.pdf
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